Ziel ist es, maximal 4 Einheiten € auszugeben und mindestens 6 Einheiten CO₂-Emissionen
einzusparen.
Budget in €
0 von 4
Einheiten
Einheiten CO₂-Emissionen
0 von 6
Einheiten
= Maßnahme kostet den Staat Geld
= Staat nimmt durch die Maßnahme Geld ein
= Maßnahme bedeutet mehr CO₂-Emissionen
= Maßnahme führt zur Reduktion von CO₂-Emissionen
Förderung von Heizungstausch und Sanierungen
1.
Einheitliche Förderung für alle Personen mit Wohneigentum
Bei pauschaler Förderung erhalten alle Personen mit Wohneigentum – unabhängig vom Einkommen oder dem Vermögen – eine gleich hohe finanzielle Förderung: zum Beispiel 30 % des Kaufpreises einer Wärmepumpe.
Förderberechtigt: alle Personen mit Wohneigentum
2.
Höhere Förderung für Personen mit Wohneigentum und geringem Einkommen (Soziale Staffelung)
Bei der sozialen Staffelung erhalten Personen mit Wohneigentum und mit niedrigerem Einkommen oder Vermögen eine höhere finanzielle Förderung.
In diesem Beispiel erhalten einkommensschwache Personen mit Wohneigentum 60 % und einkommensstarke Personen mit Wohneigentum 20 % des Kaufpreises einer Wärmepumpe.
Förderberechtigt: alle Personen mit Wohneigentum, wobei besonders Personen mit niedrigem Einkommen profitieren
3.
Höhere Förderung für ältere Personen mit Wohneigentum (Altersstaffelung)
Bei der Altersstaffelung erhalten ältere Personen mit Wohneigentum eine höhere finanzielle Förderung. Für sie ist es häufig schwerer, Schulden aufzunehmen, da der Abbezahlungszeitraum der Kredite kürzer ist und die Tilgungsraten sehr hoch sind.
Förderberechtigt: alle Personen mit Wohneigentum, wobei besonders ältere Personen profitieren
4.
Förderung für frühzeitigen Heizungswechsel (Schnelligkeitsbonus)
Beim Schnelligkeitsbonus erhalten Personen mit Wohneigentum, die frühzeitig auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen oder energetisch sanieren, eine höhere finanzielle Förderung.
Förderberechtigt: alle Personen mit Wohneigentum, bei denen ein Heizungstausch ohnehin ansteht und die über ausreichend finanzielle Mittel verfügen
Ordnungsrecht / Verbote
5.
Verbot von Gas- und Ölheizungen in Neubauten
Bei einem Verbot von Gas- und Ölheizungen in Neubauten dürfen neue Gebäude nur noch mit nicht‑fossilen Heizungen errichtet werden. Da neue Gebäude bis 2045 nur einen kleinen Anteil aller Gebäude in Deutschland ausmachen, ist die unmittelbare Wirkung begrenzt.
Betroffen: Personen, die ein neues Wohngebäude planen oder bauen
6.
Bei Heizungsdefekt: Einbau einer klimafreundlichen Heizung verpflichtend
Bei einem Heizungsdefekt ist der Einbau einer klimafreundlichen Heizung verpflichtend. Fossile Heizungen werden im Durchschnitt bis zu 30 Jahre genutzt.
Betroffen: alle Personen mit Wohneigentum, Kostenbeteiligung von Mietenden über Modernisierungsumlage bei neuer Heizung
7.
Bei Kauf einer Immobilie: Umrüstung auf eine klimafreundliche Heizung verpflichtend
Beim Kauf einer Wohnimmobilie muss auf eine klimafreundliche Heizung umgerüstet werden.
Betroffen: Personen, die Wohnimmobilien erwerben; Kostenbeteiligung von Mietenden über Modernisierungsumlage bei neuer Heizung
8.
Verpflichtender Energiestandard bei Dach‑ und Fassadenreparaturen
Bei Dach- und Fassadenreparaturen muss die Sanierung einen festgelegten energetischen Standard einhalten. So lassen sich Sanierungsmaßnahmen bündeln und energetische Anpassungen kostengünstiger umsetzen.
Betroffen: Personen mit Wohneigentum bei Sanierung der Gebäudehülle, Kostenbeteiligung von Mietenden über Modernisierungsumlage
Informationspolitik
9.
Kostenlose Energieberatung bei Sanierung und Heizungswechseln
Fachleute erstellen einen kostenlosen individuellen Plan zu Sanierung und Heizungswechsel für Personen mit Wohneigentum. Der Plan zeigt, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll und kostendeckend umgesetzt werden können, damit die Immobilie zeitnah klimafreundlich beheizt wird. So sollen Fehlentscheidungen und hohe Folgekosten vermieden werden.
Betroffen: alle Personen mit Wohneigentum
10.
Informations- und Werbemaßnahmen zu Sanierungen und Heizungswechseln
Durch Informations‑ und Werbemaßnahmen über verschiedene Kanäle wie Radio, Fernsehen, Social Media, Werbung oder Postwurfsendungen werden Menschen gezielt über energetische Sanierung und Heizungswechsel informiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Haushalte aktiv mit der Frage auseinandersetzen, welche Maßnahmen für sie sinnvoll sind.
Relevant für: alle
11.
Verpflichtende CO₂‑Ausweisung bei Wohnimmobilienverkauf und -vermietung
Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnimmobilien muss der CO₂‑Ausstoß der Gebäudeheizung offengelegt werden, z. B. über einen Gebäudeenergieausweis. Dadurch wird transparent, wie klimafreundlich eine Immobilie ist. Klimafreundliche Gebäude werden so für Mietende und Kaufinteressierte auf dem Immobilienmarkt besser erkennbar.
Relevant für: alle Personen, die Wohnimmobilien kaufen oder umziehen wollen
12.
Zentrales Online‑Portal zur Vermittlung von Fachkräften in der Region
Bei energetischen Sanierungen und Heizungswechseln können sich Menschen auf einem zentralen staatlichen Internetportal über geeignete Fachbetriebe in ihrem Landkreis informieren. So wird es für Haushalte einfacher, qualifizierte Unterstützung vor Ort zu finden und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Relevant für: alle, die Sanierungen und Heizungswechsel planen
CO₂-Preis und Verwendung der Einnahmen
13.
Gleich hohe jährliche Rückerstattung für alle Haushalte
Alle Haushalte erhalten die gleich hohe jährliche Rückerstattung aus den Einnahmen des CO₂‑Preises.
Relevant für: alle Haushalte; Insbesondere Haushalte mit geringem CO₂-Ausstoß profitieren im Verhältnis zu ihren CO₂-Kosten, denn die Höhe der Rückerstattung kann die Ausgaben für den CO₂-Preis auch übersteigen.
Informationen zum CO₂-Preis: Der CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas teurer. Haushalte, die bspw. eine Gasheizung nutzen, werden durch steigende Heizkosten stärker belastet. Der CO₂-Preis macht den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen daher attraktiver.
14.
Höhere Rückerstattung für Haushalte mit geringem Einkommen
Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten eine höhere Rückerstattung aus den Einnahmen des CO₂‑Preises als Haushalte mit hohem Einkommen.
Relevant für: alle, Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren besonders
Informationen zum CO₂-Preis: Der CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas teurer. Haushalte, die bspw. eine Gasheizung nutzen, werden durch steigende Heizkosten stärker belastet. Der CO₂-Preis macht den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen daher attraktiver.
15.
Zuschüsse für Heizungstausch und Sanierung
Die Einnahmen des CO₂‑Preises werden genutzt, um klimafreundliche Heizungswechsel und energetische Sanierungen mitzufinanzieren. Durch die finanzielle Förderung müssen Haushalte bei Sanierungen oder Heizungswechseln nur einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Einnahmen des CO₂-Preises können die Kosten der Förderprogramme jedoch nicht vollständig decken.
Relevant für: alle Personen mit Wohneigentum, die sanieren und ihre Heizung klimafreundlich umrüsten
Informationen zum CO₂-Preis: Der CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas teurer. Haushalte, die bspw. eine Gasheizung nutzen, werden durch steigende Heizkosten stärker belastet. Der CO₂-Preis macht den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen daher attraktiver.
16.
Investitionen in die Wärmeinfrastruktur
Die Einnahmen des CO₂‑Preises werden für staatliche Investitionen zum Ausbau der Wärmeinfrastruktur genutzt, etwa für kommunal betriebene Fernwärme‑ oder Wasserstoffnetze. Dadurch sollen klimafreundliche Alternativen gegenüber individuellen Heizungen gestärkt werden.
Relevant für: Haushalte in möglichen Ausbaugebieten von Fernwärme können profitieren.
Informationen zum CO₂-Preis: Der CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas teurer. Haushalte, die bspw. eine Gasheizung nutzen, werden durch steigende Heizkosten stärker belastet. Der CO₂-Preis macht den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen daher attraktiver.